AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden: „Auftraggeber:in“) und der Übersetzerin, Dolmetscherin bzw. Sprachdienstleisterin („SDL“) als Auftragnehmerin fest. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2. Es finden auf Übersetzungsdienstleistungen die Bestimmungen des Teils A, auf Dolmetschdienstleistungen die Bestimmungen des Teils B und auf sämtliche Sprachdienstleistungen Teil C dieser AGB unter Verzicht auf die Geltendmachung eigener AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin Anwendung. Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und allfällige Übersetzungen in andere Sprachen sind zur Auslegung derselben nicht heranzuziehen.
TEIL A: Übersetzungsdienstleistungen
2. Kooperation zwischen Auftraggeber:in und Übersetzerin
2.1. Der/Die Auftraggeber:in hat die SDL als Übersetzerin, soweit möglich und sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen. Dazu können nötig sein:
– Leitfaden für technische und redaktionelle Normen
– unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie (…)
– bereits bestehende Übersetzungen, Translation Memories
– im Ausgangstext referenzierte Publikationen
– technische Unterlagen und Anschauungsmaterial
– Schulungsmaterial
– Internetadressen
– Paralleltexte
– Hintergrundtexte
– Betriebsbesichtigungen
– bestimmte Technologien (außer Standard-Office)
2.2. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich weiters, der Übersetzerin bereits vor Anbotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob die Übersetzung:
– nur zur eigenen Information
– zur Veröffentlichung und/oder Werbung
– für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren
– oder einem anderen Zweck dienen soll
2.3. Darüber hinaus muss der/die Auftraggeber:in der Übersetzerin im Voraus kompetente Ansprechpartner:innen nennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
2.4. Die Übersetzerin hat offensichtliche Mängel des Ausgangstextes mit dem/der Auftraggeber:in zu klären.
2.5. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes liegt in der Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Haftung der Übersetzerin ist ausgeschlossen.
2.6. Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für Umrechnungen ist der/die Auftraggeber:in verantwortlich.
2.7. Für nicht-lateinische Schrift muss die Schreibweise in Blockschrift vorgegeben werden.
2.8. Reine maschinelle Übersetzungen sind ausgeschlossen. Post-Editing gilt als Zusatzleistung.
2.9. Übermittlung der Zieltexte erfolgt per Datentransfer (z. B. E-Mail).
3. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung
3.1. Der Leistungsumfang umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen.
3.2. Mehrwertdienstleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren.
3.3. Formatierung des Ausgangstextes wird beibehalten. Lieferung erfolgt elektronisch, sofern nichts anderes vereinbart.
3.4. Die Übersetzerin verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung, schuldet aber keinen Erfolg.
3.5. Die Übersetzung darf nur zum angegebenen Zweck verwendet werden.
3.6. Substitution an gleich qualifizierte Übersetzer:innen ist möglich.
3.7. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich so bezeichnet.
4. Termine, Lieferung
4.1. Lieferfristen richten sich nach Vereinbarung. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich vereinbart sein.
4.2. Auftraggeber:in und Übersetzerin müssen folgende Termine vereinbaren:
– Eingang des Ausgangstextes
– Eingang eines Korrekturexemplars (sofern erwünscht)
– Retournierung des Korrekturexemplars
– Eingang der Übersetzung in der vereinbarten Lieferform
4.3. Voraussetzung für Einhaltung der Lieferfrist ist rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen und Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
4.4. Gefahren bei Lieferung trägt der/die Auftraggeber:in.
4.5. Unterlagen werden vier Wochen nach Auftrag verwahrt, danach kann Vernichtung erfolgen.
4.6. Während der Aufbewahrung hat die Übersetzerin für Sicherheit zu sorgen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise bestimmen sich nach Tarifen.
5.2. Berechnungsbasis: Normzeilen, Wörter, Stundensatz, Ziel- oder Ausgangstext.
– Auftragsänderungen können nachverrechnet werden
– Überprüfung von Fremdübersetzungen ist kostenpflichtig
– Korrekturlesen ist kostenpflichtig
– Zuschläge für Express-/Wochenendarbeiten
5.3. Leistungen sind bei Lieferung fällig.
5.4. Akontozahlung kann verlangt werden.
5.5. Bei Zahlungsverzug: Rückbehalt, Verzugszinsen + Mahnspesen.
5.6. Bei Teilzahlungen darf Übersetzerin bei Verzug Arbeit einstellen.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
6.1. Mängel sind schriftlich zu rügen.
6.2. Übersetzerin erhält Nachfrist zur Verbesserung.
6.3. Bei Verweigerung oder Fristablauf: Rücktritt oder Preisminderung.
6.4. Gewährleistung erlaubt keine Zurückhaltung der gesamten Zahlung.
6.5. Haftung bei Druckwerken nur bei Vorlage von Fahnen.
6.6. Keine Haftung bei schwer lesbaren Vorlagen, Abkürzungen etc.
6.7. Haftung für beigestellte Texte nur vier Wochen.
6.8. Keine Haftung für E-Mail-Übertragungsschäden außer grobe Fahrlässigkeit.
6.9. Haftung beschränkt auf Rechnungsbetrag, außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.
6.10. Keine Haftung, wenn Übersetzung zweckwidrig verwendet wird.
7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
7.1. Unterlagen bleiben bis Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.
7.2. Translation Memories etc. bleiben geistiges Eigentum.
7.3. Übersetzerin prüft keine Rechte am Ausgangstext.
7.4. Auftraggeber:in hält Übersetzerin bei Urheberrechtsverletzungen schadlos.
7.5. Übersetzerin bleibt Urheberin, Werknutzungsrechte erst mit Zahlung.
7.6. Verschwiegenheitspflicht gilt auch für beauftragte Dritte.
TEIL B: Dolmetschdienstleistungen
8. Honorar und Zahlungsbedingungen
– Zahlung binnen 14 Tagen
– Storno: 40% bis 4 Wochen, 50% bis 3 Wochen, 75% bis 2 Wochen, 100% weniger als 1 Woche
– Hotel-/Reisekosten sind zu ersetzen
– Dolmetscherin kann Ersatz suchen
– Überstunden können verrechnet werden
– Aufzeichnung/Streaming nur mit Zustimmung
– Technische Bedingungen sind sicherzustellen
9. Ferndolmetschen (RSI)
– Definition: Dolmetschen via Video
– Setting muss geeignet sein
– Homeoffice: stabile Leitung, Headsets
– Auftraggeber:in stellt Plattform bereit
– Tonqualität und Video müssen passen
– Empfehlung: Moderator und Support
– Bei schlechter Qualität darf Dolmetschung unterbrochen werden
– Testlauf und Einweisung erforderlich
– Streaming/Aufzeichnung nur mit Honorarvereinbarung
– Keine Haftung für Ausfälle trotz Vorkehrungen
– Honorar bleibt auch bei Abbruch fällig
10. Gewährleistung/Schadenersatz
10.1. Haftung für Simultandolmetschfehler nur bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
10.2. Auftraggeber:in stellt Unterlagen rechtzeitig bereit.
10.3. Simultandolmetschen nur in Zweierbesetzung. Reisen, Diäten etc. verrechenbar.
10.4. Keine Haftung für Technikbereitstellung.
TEIL C: Allgemeine Bestimmungen
11. Höhere Gewalt
11.1. Beide Seiten müssen unverzüglich informieren. Rücktritt möglich. Aufwendungen sind zu ersetzen.
11.2. Höhere Gewalt: Arbeitskonflikte, Krieg, Bürgerkrieg, Stillstand, Abbruch Kommunikation, unvorhersehbare Ereignisse.
12. Verschwiegenheit und Datenschutz
12.1. Verschwiegenheitspflicht 5 Jahre nach Vertragsende.
12.2. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlaubt.
12.3. Auftraggeber:in stimmt Speicherung von Kommunikationsdaten zu, inkl. Werbung (§ 107 TKG). Widerruf möglich.
12.4. Löschung der Daten nur, wenn keine Pflicht zur Speicherung mehr besteht.
13. Salvatorische Klausel, Änderungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Sprache
13.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Vertrag nicht. Ersatzklausel gilt.
13.2. Auftraggeber:in bleibt Vertragspartner:in auch bei anderer Rechnungsadresse.
13.3. Änderungen bedürfen Schriftform oder elektronischer Signatur.
13.4. Erfüllungsort ist Sitz der SDL. Gericht dort zuständig.
13.5. Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache Deutsch.